Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen dürfen weiter läuten. Der Streit mutet wie eine Posse an, ist aber keineswegs ein Einzelfall im ewigen Zwist zwischen Einheimischen und „Zuagroasten“.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen dürfen weiter läuten. Der Streit mutet wie eine Posse an, ist aber keineswegs ein Einzelfall im ewigen Zwist zwischen Einheimischen und „Zuagroasten“.